Forschungsstipendien

Das Forschungsstipendien-Programm 2020 der MIND Foundation stellt zwei Stipendien für Doktoranden zur Verfügung. Diese Stipendien stehen in engem Zusammenhang mit der Psilocybin-Depressionsstudie unter der Leitung von Prof. Dr. Gerhard Gründer am ZI Mannheim und der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité – Universitätsmedizin Berlin.

Um sich für das Stipendium zu qualifizieren, müssen die Bewerber die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Fließend Deutsch sprechen (C1/C2)
  2. Erwerb eines Master-Abschlusses in einem relevanten Bereich* innerhalb der letzten fünf Jahre
  3. Erfahrung in qualitativer (Fellowship 1) oder quantitativer klinischer Forschung (Fellowship 2)

Die Bewerbungsphase für das Stipendium 2020 ist abgeschlossen.

Wir werden Sie über unseren Newsletter informieren, sobald die Bewerbungsphase für weitere Stellen beginnt.

Fellowship 1:

Qualitative Analyse von Patienteninterviews aus der Psilocybin-Depressionsstudie mit besonderem Schwerpunkt auf allgemeine versus spezifische Faktoren der subjektiven Wirksamkeit und des Therapieergebnisses, die durch klinische Endpunkte definiert sind.

Fellowship 2:

Einfluss von Achtsamkeit auf das Behandlungsergebnis, gemessen vor, während und nach der der Behandlung mit Psilocybin.

Finanzielle Unterstützung

Die MIND Foundation bietet großzügige finanzielle Unterstützung für Promovierende. Die Promotionsstipendiaten erhalten monatlich € 1.350, bestehend aus einem monatlichen Grundstipendium von € 1.250 und einem Forschungszuschuss von € 100 pro Monat.

Darüber hinaus können die Stipendiaten einen Beitrag zu den Kosten der Krankenversicherung in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 100 € monatlich beantragen. Für Promotionsstipendiaten stehen Familien- und Kinderbetreuungszuschüsse zur Verfügung.

Zusätzliche Forschungs- oder akademische Aktivitäten, die 20 % einer Vollzeitstelle entsprechen, können zur Ergänzung des Stipendiums durchgeführt werden, um die Integration in den Forschungskontext zu fördern.

Das bedeutet: Die finanzielle Unterstützung ist mit einer Teilzeitbeschäftigung vereinbar, wenn diese Tätigkeit nicht mehr als 20% eines regulären wöchentlichen Arbeitspensums ausmacht und in einem Bereich der Forschung und Lehre an einer Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung ausgeübt wird.

Die Höhe der Vergütung ist unerheblich und wird nicht auf die Promotionsförderung angerechnet. Für sonstige Einkünfte (z.B. aus Vermietung und Verpachtung, Pensionen, Kapitalerträge) gilt ein Freibetrag von 3.070 € pro Jahr nach Abzug der zu zahlenden Einkommens- und Kirchensteuer sowie steuerlich anerkannter Vorsorgeaufwendungen, der sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind um 1.025 € erhöht.